Herzlich Willkommen!

Liebe Kunden,

wir haben mit einem beschränkten Angebot wieder den Onlineshop geöffnet!

Einfach bestellen, Bestätigung abwarten, bezahlen und Termin zur Abholung vereinbaren!

WICHTIG:

Genehmigungspflichtige Artikel (F2) dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung (für Ewerb UND Einsatz) verkauft werden. Hierfür ist bei der zuständigen Behörde (an dem Ort an dem das Feuerwerk statt finden soll) 14 Tage vor Einsatz ein Antrag zu stellen. Meist sind das die Ordnungsämter.
Erst nach Eingang der Genehmigung dürfen z.B. Batterien, Vulkane etc verkauft werden. Diese muss uns per email an office@99balloons.de gemailt werden.
Aus diesem Grund müssen Warenkörbe erst durch uns freigeschaltet werden. T1 Artikel (Fontänen, Bengalo, Rauch etc) darf ganzjährig verkauft werden, dennoch sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, für Bühnenfontänen ist der Einsatz ebenfalls genehmigungspflichtig.

Aus Gründen des Umweltschutzes verkaufen wir keine P1 Knallartikel (außer Pyrodesense) außerhalb von Silvester!

Für weitere Fragen einfach eine Mail schreiben!

Eure Böllerdealer

 

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